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Sozialbeitrag, Semesterticket & das Studierendenwerk: Fragen & Antworten.

Übersicht

Was ist eigentlich der Semesterbeitrag?

Der Semesterbeitrag, den die Studierenden bei Einschreibung und Rückmeldung zahlen müssen, besteht aus drei Teilen: dem Semesterticket, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem AStA-Sozialbeitrag.

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Wie kommt der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk zustande?

Damit das Studierendenwerk seine Aufgabe erfüllen kann, die Studierenden sozial zu betreuen sowie wirtschaftlich und kulturell zu fördern, erlaubt das Hochschulgesetz, dafür einen angemessenen Beitrag zu erheben. Die Höhe des Beitrags wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgesetzt und vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) Rheinland-Pfalz geprüft und genehmigt. Übrigens: Die Studierenden entscheiden mit – sie sind im Verwaltungsrat die am stärksten vertretene Interessensgruppe.

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Warum wird der Semesterbeitrag zum WS 2026/27 um mehr als 30 Euro teurer?

Die Erhöhung des Semesterbeitrags ist einerseits auf die Preiserhöhung beim Deutschlandticket zurückzuführen. Da der Preis für das D-Semesterticket an den Preis des regulären Deutschlandtickets gekoppelt ist (Studierende erhalten 40 Prozent Rabatt im Semesterticketmodell), steigt der Beitrag für das D-Semesterticket analog zur Preiserhöhung des regulären Deutschlandtickets (63 Euro seit 01.01.2026) um 18 Euro pro Semester. Aufgrund der langfristigen Verträge mit den Verkehrsverbünden wirkt sich diese Preiserhöhung erst zum Wintersemester 2026/27 auf die Studierenden aus.
Für Studierende am Campus Remagen der Hochschule Koblenz erhöht sich darüber hinaus der Beitrag für die Fähre Linz-Kripp um 0,15 Euro.

Andererseits hebt auch das Studierendenwerk Koblenz zum Wintersemester 2026/27 seinen Sozialbeitrag um 15 Euro an. Dies ist die erste Erhöhung des Sozialbeitrags für das Studierendenwerk Koblenz seit dem Sommersemester 2014.

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Warum hebt das Studierendenwerk den Sozialbeitrag an?

Die Kosten für Personal- und Sachaufwendungen steigen seit Jahren teils deutlich an. Dies ist einerseits auf Tarifsteigerungen, andererseits auf allgemeine Kostensteigerungen – beispielsweise für Lebensmittel und Energie – zurückzuführen. Gleichzeitig bleibt beispielsweise der Zuschuss des Landes zur Verbilligung der Studierendenessen unverändert. Die Mehrkosten muss also das Studierendenwerk selbst tragen. Eine Erhöhung des Sozialbeitrags ist nötig, um unser Leistungsspektrum weiterhin in gewohntem Umfang anbieten zu können und unserem gesetzlichen Auftrag zuverlässig nachzukommen. Ohne eine ausreichende Finanzierung durch den Sozialbeitrag wäre eine Reduzierung unserer Leistungen in den Bereichen Hochschulgastronomie, Beratungsstelle, Kindertagesstätten sowie bei den finanziellen Hilfen langfristig unvermeidbar. 

Uns ist bewusst, dass jede zusätzliche finanzielle Belastung viele Studierende vor große Herausforderungen stellt. Umso wichtiger ist es uns, weiterhin ein verlässlicher Partner für Studierende zu sein – dies ermöglicht uns die Erhöhung des Sozialbeitrags.

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Wer hat die Erhöhung des Sozialbeitrags beschlossen?

Die Erhöhung des Sozialbeitrags wurde vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks Koblenz beschlossen und im Anschluss vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) des Landes Rheinland-Pfalz genehmigt. Der Verwaltungsrat setzt sich aus drei Professorinnen und Professoren, einer Kanzlerin oder einem Kanzler der Hochschule oder Universität, einer Person des öffentlichen Lebens, dem Personalratsvorsitzenden des Studierendenwerks Koblenz sowie fünf studentischen Mitgliedern zusammen. Die Studierendenschaft bildet damit die größte Interessengruppe innerhalb des Verwaltungsrats.

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Wie funktioniert das Semesterticket?

Das Semesterticket ist ein Solidarticket für alle Studierenden der Hochschule Koblenz und der Universität Koblenz (ausgenommen Fernstudierende). Dadurch ist eine kostengünstige und umweltschonende Mobilität für alle Studierenden möglich. Mit Einschreibung oder Rückmeldung erhält jede und jeder Studierende automatisch das Semesterticket und kann damit das ganze Semester im jeweiligen Geltungsbereich Bus und Bahn nutzen – ohne weitere Kosten. Alle Fragen rund um das Semesterticket beantworten wir im FAQ D-Semesterticket.

Das Semesterticket kommt durch einen Vertrag der jeweiligen Hochschulen und des Studierendenwerks mit den Verkehrsbetrieben zustande. In den Verhandlungen ist auch die Studierendenschaft stark beteiligt.

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Kann ich mir den Semesterbeitrag zurückerstatten lassen?

Nein. Sowohl der Sozialbeitrag als auch das Semesterticket sind ein Solidarbeitrag. Nach dem Prinzip der Solidarität trägt jeder einen Anteil – unabhängig davon, ob er oder sie persönlich die Angebote in Anspruch nehmen möchte. So ist es möglich, die Leistungen des Studierendenwerks und das Semesterticket sehr günstig anzubieten.
Nur Studierende mit einer Schwerbehinderung, die den öffentlichen Nahverkehr ohnehin kostenfrei nutzen dürfen, können sich das Semesterticket erstatten lassen.

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Das Semesterticket
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Aufgaben und Organisation
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Wir stellen uns vor: Das ist das Studierendenwerk Koblenz!
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