Das Zimmer im Wohnheim ist häufig die erste eigene Wohnung - und vielleicht auch der erste Umzug - eines jungen Menschen. Dass dabei viele Fragen aufkommen, ist verständlich. Hier beantworten wir deshalb die häufigsten Fragen rund um eure Bewerbung auf einen Wohnheimplatz sowie euren Ein- und Auszug.

Umzugscheckliste:
Hilfreich für euren Umzug könnte die Umzugscheckliste der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sein - probiert sie aus!

Übersicht

Bewerbung

Nach dem Einzug

Untervermietung/Kündigung/Auszug


Bewerbung

Wie kann ich mich auf einen Wohnplatz in einer der Wohnanlagen bewerben?

Ihr bewerbt euch online unter www.studierendenwerk-koblenz.de. Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr an der Hochschule Koblenz oder Universität Koblenz eingeschrieben und nicht älter als 33 Jahre seid. Studienanfänger:innen können sich auch ohne Vorlage der Studienbescheinigung bewerben – in diesem Fall ist es ausreichend, wenn ihr uns bei Vertragsunterzeichnung einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags gebt und die Studienbescheinigung nach Erhalt vorlegt.
Die Wohnplätze vergeben wir auf Basis unserer Vergaberichtlinien. Studienanfänger:innen, Behinderte und chronisch Kranke nehmen wir bevorzugt auf. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei der Vergabe der Wohnplätze weitere Kriterien wie die Entfernung zum Heimatort oder die Anzahl der Geschwister, die sich in Ausbildung befinden.

zurück zur Übersicht

Wie lange gilt meine Bewerbung?

Eure Bewerbung bleibt bei uns für ein Jahr im System. In diesem Zeitraum fragen wir monatlich per E-Mail ab, ob weiterhin Interesse an einem Wohnplatz besteht. In diesem Fall klickt bitte einfach den Bestätigungslink in der E-Mail innerhalb von 5 Tagen an. Bitte prüft regelmäßig euren Spam-Ordner.

zurück zur Übersicht

Ich habe noch keine Zusage für einen Studienplatz – kann ich mich trotzdem schon für einen Wohnplatz bewerben?

Ja. Solltet ihr noch keine Studienbescheinigung haben, ist es ausreichend, wenn ihr uns bei Vertragsunterzeichnung einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags gebt und die Studienbescheinigung nach Erhalt vorlegt.

zurück zur Übersicht

Kann ich die Wohnanlage bzw. das mir angebotene Zimmer/Appartement vor meiner Bewerbung bzw. Vertragsunterzeichnung besichtigen?

Das ist leider nicht möglich. Bitte macht euch anhand der Informationen und Bilder auf unserer Website ein Bild von den Wohnanlagen.

zurück zur Übersicht

Ich bin chronisch krank bzw. habe eine Behinderung. Sind die Wohnanlagen für mich geeignet?

Behinderte oder chronisch Kranke erhalten bevorzugt einen Wohnplatz in unseren Wohnanlagen. Wir haben zudem spezielle Appartements oder Zimmer, die barrierefrei und rollstuhlgeeignet sind. Weist Handicaps bei der Bewerbung bitte mit geeigneten Bescheinigungen nach.

zurück zur Übersicht

Wie erfahre ich, ob ich einen Wohnplatz erhalten habe?

Angebote für einen Wohnplatz erhaltet ihr von uns ausschließlich per E-Mail. Bitte behaltet eurer E-Mail-Postfach deshalb immer im Blick und prüft regelmäßig den Spam-Ordner.

zurück zur Übersicht

Sind die Zimmer in den Wohnanlagen möbliert?

Die Zimmer und Appartements sind komplett möbliert (Bett, Schreibtisch, Stuhl, Kleiderschrank etc.). Eine detaillierte Liste der vorhandenen Möbel findet ihr auf den Unterseiten der einzelnen Wohnanlagen. Für eigene Möbel ist deshalb nur wenig Platz.
Selbst mitbringen solltet ihr eine Matratze (Ausnahme: Von-Cramm-Str. 10), Bettzeug, Handtücher, Geschirr, Besteck, und Reinigungsmittel.

zurück zur Übersicht

Sind die angegebenen Mietpreise Warmmieten?

Die Mietpreise sind Komplettmieten. Sie enthalten neben der Kaltmiete Wasser- und Energiekosten, Internetanschluss und Flurreinigung. Im Normalfall kommen dadurch für euch neben der monatlichen Miete nur die Kosten für den Rundfunkbeitrag hinzu. Informationen zum Rundfunkbeitrag und Möglichkeiten, sich befreien zu lassen, findet ihr hier.

zurück zur Übersicht

Wie berechnet sich die die Höhe der Miete?

Die Höhe der Miete ergibt sich aus den tatsächlichen Kosten, die das Gebäude verursacht. Das Studierendenwerk darf weder Gewinne erzielen noch Verluste verbuchen. Die Komplettmieten kalkulieren wir mit Vollbelegung.

zurück zur Übersicht

Nach dem Einzug

Muss ich meinen Einzug mit dem Hausmeister abstimmen?

Im Normalfall beginnt euer Vertrag entweder am 01.03./01.04. oder am 01.09/01.10. Stimmt den genauen Einzugstermin am besten telefonisch mit dem zuständigen Hausmeister ab. Unsere Hausmeister sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr im Dienst. An Wochenenden und an Feiertagen haben sie frei. Der entsprechende Kontakt ist hier zu finden.

zurück zur Übersicht

Muss ich meinen Wohnsitz in Koblenz bzw. Remagen anmelden, wenn ich in einer Wohnanlage wohne?

Nach Ihrem Einzug müsst ihr euch innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Studierenden mit Wohnsitz in Koblenz empfehlen wir, den Erstwohnsitz in Koblenz anzumelden, weil ihr so keine Zweitwohnungssteuer entrichten müsst.

zurück zur Übersicht

Darf mein Haustier mit mir in die Wohnanlage einziehen?

Haustiere sind in unseren Wohnanlagen nicht erlaubt. Auf Antrag prüfen wir jedoch, ob wir z. B. erforderliche Assistenzhunde zulassen können.

zurück zur Übersicht

Ich bin gerade erst in die Wohnanlage eingezogen – wie finde ich Anschluss?

In unseren Wohnanlagen gestalten die Wohnheimräte das Gemeinschaftsleben innerhalb der Wohnanlage und sorgen dafür, dass sich neue Bewohner:innen dort schnell zuhause fühlen. Sie organisieren beispielweise Willkommensfeiern oder gemeinsame Kino- oder Spielabende.

zurück zur Übersicht

Ich habe ein Problem – wer kann mir weiterhelfen?

Bei Schäden in eurem Zimmer/Appartement kann euch der Hausmeister helfen. Nutzt dazu bitte die Online Schadensmeldung.

Auch der Wohnheimrat ist immer ansprechbar: Er bildet die Schnittstelle zur Wohnheimverwaltung des Studierendenwerks: Von ihm erhalten wir Rückmeldungen, welche Bedürfnisse die Studierenden in den Wohnanlagen haben. Sollte es einmal Unklarheiten oder Probleme geben, beteiligen sich die Wohnheimräte mit Lösungsvorschlägen. Grundsätzlich gilt: Vieles, worauf wir euch keinen rechtswirksamen Anspruch zugestehen können, regeln wir auf Kulanzbasis.

zurück zur Übersicht

Gibt es in meinem Zimmer/Appartement einen Internetzugang?

Ein Internetzugang ist in der Komplettmiete enthalten. Der Internetanschluss ist kabelgebunden, es gibt kein WLAN.

zurück zur Übersicht

Gibt es in meinem Zimmer einen Fernsehanschluss?

In der Wohnanlage "Simmerner Straße" habt ihr auf eurem Zimmer einen Kabelanschluss und könnt damit die üblichen Fernsehprogramme empfangen. In der Wohnanlage "Auf dem Hellen Weyer" gibt es eine Satellitenantenne mit zentraler Receiveranlage, hier könnt ihr über die Fernsehbuchse ca. 20 Programme empfangen. In der Wohnanlage "Von-Cramm-Str. 5-7" gibt es ebenfalls eine Satellitenantenne, hier braucht ihr jedoch einen eigenen Receiver. In der Wohnanlage "Von-Cramm-Str. 10" könnt ihr ausschließlich über Streamingdienstleister (also über die Internetleitung) fernsehen. Bei Unklarheiten kann euch der Hausmeister weiterhelfen.

zurück zur Übersicht

Darf ich in meinem Zimmer/Appartement Bilder, Poster oder ähnliches an die Wand hängen?

Wenn ihr Bilder, Poster, Spiegel oder Ähnliches aufhängen wollt, verwendet bitte kleine Nägel unter 2 mm Dicke oder rückstandslos entfernbare Klebestreifen. Klebeband, das Spuren hinterlässt oder dicke Nägel führen zu Schäden, deren Behebung wir euch bei eurem Auszug berechnen müssen. Bohrt auf keinen Fall in die Wände! Wendet euch in allen Zweifelsfällen an den Hausmeister, der euch gerne berät.

zurück zur Übersicht

Darf ich die Wände in meinem Zimmer/Appartement farbig streichen?

Alle Räume sind weiß gestrichen. Solltet ihr eure Wände in einer anderen Farbe streichen, beauftragen wir nach eurem Auszug einen Maler, der das Zimmer wieder weiß streicht. Die Kosten dafür müssen wir euch in Rechnung stellen.

zurück zur Übersicht

Wo kann ich parken?

Nutzt zum Abstellen von Fahrrädern bitte die Fahrradgarage bzw. den Fahrradkeller oder die Fahrradständer, die zur Wohnanlage gehören. Pkw könnt ihr auf den Parkplätzen der Wohnanlagen parken. Die Außen- und Tiefgaragen-Parkplätze in der Wohnanlage "Auf dem Hellen Weyer" müsst ihr separat anmieten.

Haltet auf jeden Fall die Feuerwehrzufahrten frei. Die Behindertenparkplätze dürft ihr nur nutzen, falls ihr dazu berechtigt seid. Andernfalls müssen wir euer Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen.

zurück zur Übersicht

Was muss ich bei meiner neuen Adresse in der Wohnanlage beachten?

Gebt bitte grundsätzlich immer eure Zimmernummer zusätzlich zu eurer Adresse an.
Beispiel:

Vorname, Nachname
Auf dem Hellen Weyer 1
Zimmer xxx
56072 Koblenz

So macht ihr nicht nur dem Paketboten oder Briefträger das Leben leichter, ihr vermeidet auch, dass eure Post oder euer Paket verloren geht.

zurück zur Übersicht

Meine Kontaktdaten/meine Bankverbindung haben sich geändert – wem muss ich Bescheid sagen?

Solltet ihr eine neue Handynummer oder E-Mail-Adresse haben, gebt uns bitte per E-Mail Bescheid, damit wir euch weiterhin erreichen können. Bitte beachtet, dass der Schriftverkehr mit uns ausschließlich über eure E-Mail-Adresse läuft. Stellt deshalb bitte sicher, dass ihr jederzeit Zugang zu euren E-Mails habt und diese auch regelmäßig lest.

Wenn ihr uns eine neue Bankverbindung mitteilen wollt, nutzt bitte das Formular (auf unserer Website unter Wohnen/Downloads zu finden). Änderungen können wir nur bis zum 20. eines Monats für die folgende Abbuchung berücksichtigen.

zurück zur Übersicht

Darf ich meine Schuhe im Flur abstellen?

Das geht leider nicht. Die Flure sind Fluchtwege und müssen deshalb frei bleiben. Gleiches gilt auch für Möbel, Kisten, Wäscheständer, Sportgeräte, Fahrräder oder andere Gegenstände.

zurück zur Übersicht

Ich müsste kurzfristig etwas außerhalb meines Zimmers/Appartements lagern – geht das?

Falls ihr vorübergehend Lagerfläche für etwas benötigt, das nicht in euer Zimmer/Appartement passt, sprecht bitte den Hausmeister an. Wir schauen, was machbar ist, können euch jedoch nicht garantieren, dass sich ein geeigneter Platz findet.

zurück zur Übersicht

Muss ich Schönheitsreparaturen erledigen?

Schönheitsreparaturen erledigen wir, Kosten für von euch verursachte Schäden (außer Verschleiß) müssen wir euch berechnen. Bitte sprecht euch im Zweifel immer mit dem Hausmeister ab.

zurück zur Übersicht

Wer muss für einen Schaden in meinem Zimmer/Appartement aufkommen?

Von euch verursachte Schäden müssen wir euch berechnen. Dazu gehören beispielsweise Glasbruch, gerissene Waschbecken, beschädigte Ablagen/Schubladen in Kühlschränken, Schraublöcher in Möbeln, Fensterrahmen oder Wänden oder starke Verschmutzungen. Wir empfehlen euch deshalb den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

Schäden, die auf normale Abnutzung/Verschleiß zurückzuführen sind, übernehmen natürlich wir!

zurück zur Übersicht

Darf der Hausmeister ohne meine Erlaubnis oder meine Anwesenheit mein Zimmer/Appartement betreten?

Der Hausmeister betritt euren privaten Bereich nur in eurer Anwesenheit oder nach Absprache mit euch. In WGs gelten nur eure eigenen Zimmer als privater Bereich, das heißt, es kann vorkommen, dass der Hausmeister die gemeinsam genutzten Bereiche (Küche, Bad) ohne vorherige Anküngigung betritt.

zurück zur Übersicht

Kann ich meinen Schlüssel nachmachen lassen?

Nein. Die Schlüssel gehören zu einer Schließanlage. Schlüsseldienste sind deshalb nicht berechtigt, diese zu kopieren.

zurück zur Übersicht

Muss ich für mein Zimmer Rundfunkgebühren bezahlen?

Ja. Der Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht in der Miete enthalten. Dieser muss von jedem Bewohner/jeder Bewohnerin seperat an die entsprechende Behörde gezahlt werden. WG-Bewohner/innen teilen sind die Gebühren. Mehr Informationen findet ihr hier.

zurück zur Übersicht

Untervermietung/Kündigung/Auszug

Kann ich mein Zimmer/Appartement untervermieten?

Falls ihr, beispielsweise während eines Auslandssemesters, euren Wohnplatz untervermieten möchtet, stellt bitte einen schriftlichen Antrag. Das Formular findet ihr auf unserer Website unter Wohnen/Downloads. Untermieter müssen ebenfalls immatrikuliert sein und in Koblenz bzw. Remagen und Umgebung einer Tätigkeit nachgehen, die mit dem Studium im Zusammenhang steht (z. B. Praktikum). Während der Untervermietung wird die Miete weiterhin von eurem Konto abgebucht. Zudem fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr an.

zurück zur Übersicht

Ich möchte mein Zimmer/Appartement kündigen – was muss ich beachten?

Es gibt feste Kündigungstermine. Das sind im Sommersemester der 28.02./31.03. bzw. im Wintersemester der 31.08./30.09. Mieter:innen der Wohnanlage "Auf dem Hellen Weyer" können nur zum 31.03. bzw. 30.09. kündigen. Beachet bitte, dass die Kündigung schriftlich (keine E-Mail) erfolgen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein muss. Nutzt am besten das Kündigungsformular (auf unserer Website unter Wohnen/Downloads zu finden).

zurück zur Übersicht

Muss ich meinen Auszug mit dem Hausmeister abstimmen?

Im Normalfall endet euer Vertrag entweder am 28.02./31.03. oder am 31.08./30.09. Ihr müsst euer Zimmer spätestens am letzten Werktag des Kündigungsmonats bis 10 Uhr räumen. Stimmt den genauen Auszugstermin telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Hausmeister ab. Unsere Hausmeister sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr im Dienst. An Wochenenden und an Feiertagen haben die Hausmeister frei.

zurück zur Übersicht


 

Online-Bewerbung
Hier könnt ihr euch für einen Wohnplatz bewerben!
Online-Bewerbung
Unsere Wohnanlagen
Ihr wollt campusnah und günstig wohnen? Hier entlang!
Unsere Wohnanlagen