Aufgaben

"Die Studierendenwerke haben die Aufgabe, die Studierenden sozial zu betreuen sowie wirtschaftlich und kulturell zu fördern." – so definiert das Landeshochschulgesetz die Zuständigkeiten der Studierendenwerke, die als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert sind.

Das Studierendenwerk Koblenz agiert auf diesen Geschäftsfeldern:

  • Hochschulgastronomie in Mensen und Cafeterien
  • Bau und Bewirtschaftung von Studierendenwohnanlagen
  • Vermittlung von privatem Wohnraum
  • Unterstützung bei der Studienfinanzierung
  • Beratung der Studierenden
  • Kinderbetreuung in unseren drei Kindertagesstätten
  • Betreuung und Unterstützung internationaler Studierender
  • Förderung studentischer Kulturaktivitäten
  • Sonstige Serviceangebote (z. B. Bühnenverleih)

Finanzierung

Seine Leistungen finanziert das Studierendenwerk hauptsächlich durch folgende Einnahmequellen:

  • eigene Einnahmen (z. B. Leistungsentgelte aus Mensen/Cafeterien, Wohnanlagen)
  • Sozialbeiträge der Studierenden
  • Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz

Organisation

Das Studierendenwerk hat zwei Organe, den Verwaltungsrat und den Geschäftsführer. Der Geschäftsführer verantwortet die laufenden Geschäfte und vertritt das Studierendenwerk nach außen. Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.

Weitere Informationen zum Studierendenwerk Koblenz finden sich außerdem im Geschäftsbericht.


Der Verwaltungsrat
Aufgaben und Mitglieder des Verwaltungsrats im Überblick.
Der Verwaltungsrat
Unser Leitbild
Nach diesen Grundsätzen handeln wir.
Unser Leitbild
Der Semesterbeitrag
Wir beantworten alle Fragen rund um den Semesterbeitrag.
Der Semesterbeitrag