Liebe Studierende,

wir freuen uns, Sie an den Koblenzer Hochschulen begrüßen zu dürfen. Dieser Leitfaden soll erste Fragen beantworten und Ihnen bei der Orientierung helfen, wenn Sie mit einer Einschränkung studieren wollen.

Das Netzwerk „Studieren mit Behinderung/chronischer Erkrankung“ beschäftigt sich schon seit einiger Zeit erfolgreich mit der Verbesserung der Situation von Studierenden mit Einschränkung an unseren Hochschulen. Es ist uns wichtig zu betonen, dass zu den Einschränkungen neben den körperlichen Behinderungen, auch die psychischen und chronischen Erkrankungen gehören.

Genaueres zu bestimmten Themen und Leistungen erfahren Sie über unsere Ansprechpartner:innen oder auf der Homepage des Deutschen Studentenwerks unter https://www.studentenwerke.de/de/handbuch-studium-behinderung.

Mit herzlichen Grüßen

Die Mitglieder des Netzwerks „Studium mit Behinderung/chronischer Erkrankung“


Übersicht FAQ

Allgemeines

Wohnen und Mobilität

BAföG

Nachteilsausgleich


Allgemeines

Habe ich Anspruch auf Unterstützung, Ausgleiche und Ähnliches?

Wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung:

  • Körperliche Beeinträchtigungen, zum Beispiel der Mobilität, des Sehens, Hörens oder Sprechens,
  • psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen, Angststörungen oder Essstörungen,
  • chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma oder Morbus Crohn,
  • diagnostizierte Legasthenie oder eine andere Teilleistungsstörung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie eine unserer Beauftragten für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung.

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Wird meine persönliche Situation auch bei der Bewerbung um einen Studienplatz berücksichtigt?

Wenn eine Zugangsberechtigung neben der Leistung und Wartezeit zusätzlich durch eine Aufnahmeprüfung erlangt werden muss, empfiehlt es sich immer, mit der entsprechenden Hochschule Kontakt aufzunehmen und mögliche Nachteilsausgleiche früh genug zu beantragen.

Existiert an der entsprechenden Hochschule keine genaue Regelung, so sollten Sie sich immer auf den „Grundsatz der Chancengleichheit bei berufsbezogenen Prüfungen“ speziell bezogen auf Studierende berufen (§ 16 HRG sowie Landeshochschulgesetz).

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Was ist ein Härtefallantrag und wann kann ich ihn stellen?

Einen Härtefallantrag können Sie dann stellen, wenn es darum geht, Nachteile bei den Zugangsfaktoren Leistung und Wartezeit auszugleichen, die durch eine außergewöhnliche Härte bedingt sind.
Außergewöhnliche Härte wird nach § 15 der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (2013) meist wie folgt definiert:

„Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern.“

Bei Anerkennung führt der Härtefallantrag zu einer sofortigen Zulassung zum Studiengang vor allen anderen Bewerber:innen.
Härtefälle müssen durch fachärztliche Gutachten, persönliche Darlegungen und ggf. zusätzliche Nachweise bestätigt werden.

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An wen kann ich mich wenden, um Beratung zum Thema „Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung“ zu erhalten?

Die Uni Koblenz sowie die Hochschule Koblenz haben jeweils Beauftragte für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung.

Hochschule Koblenz

Petra Gras (Dipl.-Bw. FH)
Moselweißer Straße
Raum 21
56073 Koblenz
Tel.: 0261 9528 125
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Universität Koblenz

Frau Dr. Ruth Rehfisch-Hannelly
Emil-Schüller-Straße 8
56068 Koblenz
Tel.: 0261 287 2954
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Neben der Hochschule und Uni Koblenz bietet auch die Beratungsstelle des Studierendenwerks Koblenz Unterstützung an.

Andrea Porz (Dipl.-Soz.-Pädagogin FH), Beratungsort Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 17
Tel.: 0261 9528 547
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beate Bastian (Dipl.-Soz.-Pädagogin FH), Beratungsort Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 16
Tel.: 0261 9528 543
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Darüber hinaus sind nach Vereinbarung auch Beratungen am WesterWaldCampus sowie am RheinAhrCampus möglich.

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Wohnen und Mobilität

Gibt es zu meinen Bedarfen passende Unterkünfte nahe der Hochschule / Uni?

In den Wohnanlagen des Studierendenwerks Koblenz gibt es spezielle Appartements und WG-Zimmer für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Die Wohnanlagen befinden sich alle in Campusnähe.

Konkrete Fragen zur Ausstattung der Appartements und WG-Zimmer können die Ansprechpersonen der jeweiligen Wohnanlagen beantworten.
Kontaktdaten und Infos unter www.studierendenwerk-koblenz.de/wohnen

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Wie komme ich zur Hochschule / zur Uni?

Uni Koblenz, Campus Metternich:
Bus, Linien 5/15 sowie die Linie 20 – Zustieg z.B. Löhr-Center

Hochschule Koblenz, RheinMoselCampus:
Bus, Linien 2/12 – Zustieg z.B. Löhr-Center, Forum, Hauptbahnhof West
Bus, Linie 615/620 – Zustieg z.B. Busbahnhof am HBF Steig H, Löhr-Center

Hochschule Koblenz, WesterWaldCampus:
Bus, Linie 7 – Zustieg z.B. Forum, Busbahnhof am HBF

Hochschule Koblenz, RheinAhrCampus:
Zunächst Zugfahrt – mehrmals stündlich möglich
Vom Bahnhof in Remagen: Bus, Linien 851 oder 852

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BAföG

Welche möglichen Nachteilsausgleiche existieren im Rahmen des BaföG-Bezugs?

1. Die Obergrenze für den BaföG-Bezug liegt nach neuer Gesetzeslage bei 45 Jahren.

2. Ein zusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung ist möglich, wenn Sie außergewöhnliche Zusatzaufwendungen (bedingt durch eine Behinderung) nachweisen können. Wichtig ist hierbei, dass auch die Behinderung eines Elternteils oder eines anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds Berücksichtigung findet. Die Prüfung der Eltern erfolgt lediglich bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses.

3. Neben dem Vermögensfreibetrag von aktuell 15.000 € (45.000 €, wenn Sie über 30 Jahre alt sind) können auch weitere Teile des Vermögens anrechnungsfrei bleiben. Hierzu gehören z.B.:
- Ein angemessenes Fahrzeug, wenn es zur Durchführung des Studiums notwendig ist.
- Vermögen mit dem Zweck der Milderung der Folgen einer körperlichen oder seelischen Behinderung. Zusätzlich auch Vermögen, das nach einem erlittenen Personenschaden der Deckung schädigungsbedingten Kosten in der Zukunft dienen soll.

4. Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, kann die Förderungshöchstdauer überschritten werden. Dies ist der Fall, wenn das Studiums durch eine Behinderung oder aufgrund anderer schwerwiegender Gründe länger andauert, als erwartet.

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Wo gibt es weitere Informationen zum Thema BAföG?

Universität Koblenz:

Universität Koblenz
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz-Metternich,
Raum: ESS 114

Telefon: 0261 287-1757
Fax: 0261/375-24
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.uni-koblenz.de

BAföG-und Sozialberatung:

AStA Uni Koblenz
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz-Metternich, Gebäude N

Telefon: 0261 287-1665
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hochschule Koblenz:

Hochschule Koblenz
Amt für Ausbildungsförderung
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Jeder Studiengang hat jeweils eigene Ansprechpartner:innen. Die jeweiligen Kontaktinformationen finden Sie im Internet unter: www.hs-koblenz.de

BAföG-und Sozialberatung:

AStA Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 06
Telefon: 0261 9528-331
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Nachteilsausgleich

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist ein Teil der „angemessenen Vorkehrungen“, die die UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich vorsieht. Er dient der Chancengleichheit und Partizipation im Studium und soll Diskriminierung vermeiden. Der Nachteilsausgleich gleicht – wie der Name bereits vermuten lässt – persönliche Benachteiligungen aus. Seine Inanspruchnahme wird nicht auf Zeugnissen vermerkt.

Das Recht auf einen Nachteilsausgleich ist an mehreren Stellen gesetzlich verankert:

  • Grundgesetz Artikel 3 und Artikel 20
  • Hochschulrahmengesetz
  • Landeshochschulgesetze
  • Prüfungsordnungen
  • UN-Behindertenrechtskonvention

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Unter welchen Umständen kann ich Nachteilsausgleiche beantragen?

Hier gelten die unter Frage 1 genannten Kriterien.

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Welche Nachteilsausgleiche existieren, die das Studium direkt betreffen?

Folgend zeigen wir Ihnen einige Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche auf. Auch hier gilt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie unsere Berater:innen.

  • Schreibzeitverlängerung in Prüfungen,
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten,
  • Verlängerung der Abgabezeiten für Haus- und Abschlussarbeiten,
  • Erlaubnis der Nutzung von technischen Hilfsmitteln,
  • Prüfungen in separaten Räumen,
  • Änderung der Prüfungsform.

Antragsformular für Nachteilsausgleiche

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Disclaimer

Die Inhalte des Leitfadens sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Die vorangehenden Informationen können eine fachspezifische und/ oder rechtliche Beratung nicht ersetzen.