In den Monaten Juni, Juli und August 2022 gilt euer Semesterticket automatisch als 9-Euro-Ticket, mit dem ihr deutschlandweit alle öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr (2. Klasse) nutzen könnt. Infos rund um das 9-Euro-Ticket findet ihr unter anderem auf der Info-Seite des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel (VRM) und in unseren FAQ.

Ebenso erhaltet ihr eine Teilrückerstattung des Semesterticket-Beitrags in Höhe von 34,10 Euro (Studierende in Koblenz und Höhr-Grenzhausen) bzw. 43,29 Euro (Studierende in Remagen).

Die Rückerstattung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Koblenz bzw. den Studierendenservice der Hochschule Koblenz.
Studierende der Universität bekommen den Betrag automatisch zurücküberwiesen. Studierende der Hochschule Koblenz, die sich für das Wintersemester 2022/23 rückmelden, erhalten den Betrag als Gutschrift auf den dann fälligen Semesterbeitrag. Studierende der Hochschule Koblenz, die ihr Studium nach dem Sommersemester beenden, erhalten den Betrag hingegen auf Antrag zurücküberwiesen.

Wichtig: Alle Infos zum Ablauf der Rückerstattung erhaltet ihr beim Studierendensekretariat der Universität Koblenz bzw. beim Studierendenservice der Hochschule Koblenz.


Häufige Fragen zum 9-Euro-Semsterticket

Was ist das „9-Euro-Ticket“?

Mit dem „9-Euro-Ticket“ könnt ihr in den Monaten Juni, Juli und August für nur 9 € pro Monat deutschlandweit alle Verkehrsmittel des ÖPNV in der 2. Klasse nutzen. Die Nutzung des Fernverkehrs – also IC, EC oder ICE – ist ausgeschlossen. Alle Informationen zum 9-Euro-Ticket stellen unter anderem die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) bereit.

Wie kann ich das „9-Euro-Ticket“ nutzen?

Das Semesterticket gilt automatisch deutschlandweit als „9-Euro-Ticket“. Es ist kein gesondertes Ticket nötig.

Bekomme ich den Differenzbetrag zwischen Semesterticket und „9-Euro-Ticket“ erstattet?

Ja. Studierende erhalten eine Teilrückerstattung des Semesterticket-Beitrags.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Studierende der Universität Koblenz und der Hochschule Koblenz (RheinMoselCampus und WesterWaldCampus) erhalten eine Rückerstattung in Höhe von insgesamt 34,10 Euro. Studierende am RheinAhrCampus der Hochschule Koblenz erhalten eine Rückerstattung in Höhe von 43,29 Euro.

Wie funktioniert die Rückerstattung?

Studierende der Universität Koblenz erhalten automatisch eine Rücküberweisung des Differenzbetrags.
Studierende der Hochschule Koblenz, die sich für das Wintersemester 2022/23 rückmelden, erhalten den Differenzbetrag als Gutschrift auf den dann fälligen Semesterbeitrag. Studierende der Hochschule Koblenz, die ihr Studium im Sommersemester beenden oder die Hochschule wechseln, erhalten den Betrag auf Antrag beim Studierendenservice ausbezahlt.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Rückerstattung wenden?

Zuständig für die Rückerstattung sind das Studierendensekretariat der Universität Koblenz bzw. der Studierendenservice der Hochschule Koblenz – sie beantworten alle Fragen zum Ablauf und Zeitpunkt der Rückerstattung.