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Kulturförderung

Unterstützung studentischer Kulturaktivitäten

 

(Junges Symphonieorchester)

Im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben stellt das Studierendenwerk Mittel für die Förderung studentischer Kulturaktivitäten, wie beispielsweise Theater-/Musik-gruppen oder für den sonstigen Kulturbetrieb bereit.

Voraussetzung für die Gewährung des Kulturzuschusses:

  1. ein schriftlicher Antrag auf Kulturförderung (mit Angabe des Verwendungszweckes und Unterschrift)
  2. eine Kostenaufstellung (Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben)
  3. Vorlage der Original-Rechnungen
  4. eine schriftliche Aufstellung der Zuschüsse bzw. Gelder, welche anderweitig beantragt und welche davon bereits zugesagt worden sind. Wenn keine weiteren Zuschüsse beantragt wurden bzw. werden, so ist dies ebenfalls schriftlich anzugeben.

Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann der Antrag vom zuständigen Ausschuss geprüft werden.

Ansprechpartnerin:
Claudia Graf
Tel.: 0261 / 287-1100
Fax: 0261 / 287-1101
Geb. D, Raum 202, Universitätsstr. 1, 56070 Koblenz
graf@studierendenwerk-koblenz.de